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  Impressum

Inhaber
Gunnar Bantelmann
Breite Str. 45

31224, Peine

tel.: 05171 - 41708

email: info@mobisan.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen) in der Fassung vom 01.04.09 des Portals MobiSan.de, nachstehend nur „MobiSan“ genannt, in D-31124 Peine.
Maßgebend für alle Leistungen und Lieferungen sind nachfolgende Bedingungen; sofern Einkaufsbedingungen meiner Kunden hiervon abweichen, gelten letztere nur, sofern sie von mir schriftlich bestätigt sind. Gegenbestätigungen des Auftraggebers nach Erhalt meiner Auftragsbestätigung unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen o.ä. wird hiermit widersprochen. Läßt sich der Kunde Waren bereitstellen bzw. liefern, so gilt dies als Anerkennung meiner Bedingungen.

1. Angebote, Vertragsabschluß, Liefergegenstand

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung vom „MobiSan“. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden. Gewichts- und Maßangaben in den Prospekten, Darstellungen und Angeboten vom „MobiSan“ sind als ungefähr zu betrachten. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungs- bzw. Produktdaten sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Für Container und Toilettenwagen gilt: alle angebotenen Container und Toilettenwagen sind Sonderbauten (Material- und Lagercontainer, Sanitäreinrichtungen) und trotz optischer Ähnlichkeit keine ISO-Transport-/See-Container. Demzufolge liegt auch keine GL-Abnahme oder ähnlich vor und die Container sind in der Regel nicht mit einer CSC-Plakette ausgestattet. Der Auftraggeber hat keinerlei Anspruch auf technische oder sonstige Dokumentationen bzw. sonstige Bestätigungen, Statiken oder dergleichen.
Alle Artikel aus den Produkt-Sortimenten Arbeitsschutz und Reinigungsmittel können ohne Angaben innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware an den Versender zurückgeben werden. Das Rücknahmeverlangen muss innerhalb von 14 Tagen per Brief, E-Mail, Fax oder per Telefon erfolgen. Sollten Sie von Ihrem Rückgaberecht gebrauch machen, wird der Kaufvertrag hinfällig. Die zurückgegebene Ware darf nicht benutzt sein.

2. Preise

Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung vom „MobiSan“ genannten Preise. Die am Rechnungstage jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich gesondert berechnet. Alle Preise gelten ab Standort „MobiSan“, Peine, falls nicht schriftlich anders vereinbart bzw. aufgeführt. Die Preise verstehen sich in der Regel in EURO. Meine Rechnungsforderungen sind fällig netto Kasse innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung bzw. Mitteilung der Bereitstellung und der gleichzeitig erfolgten Rechnungsstellung. Die Mitteilung der Bereitstellung erfolgt in der Regel durch Übersendung der Rechnung für die (bereitgestellte) Ware. Bei Überschreitung der 10-Tage-Frist gilt unbeschadet eines vom „MobiSan“ nachzuweisenden höheren Verzugschadens ein Zinssatz in Höhe von 6über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB als vereinbart.
Für die Produkte Arbeitsschutz und Reinigungsmittel sowie chemische Erzeugnisse erfolgen Rechnungslegung und Inkasso durch die Handels- und Vertriebspartner des MobiSan. Er werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise berechnet.
Für den Versand dieser Produkte gilt: Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schäden, Bearbeitungsgebühren in Höhe von € 5,00 zu entrichten. Ist der Käufer mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug geraten, so werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten sofort fällig. Das gleiche gilt bei Nichteinlösung von Schecks, Zahlungseinstellung, Insolvenz sowie Nachsuchung eines Vergleichs seitens des Käufers. Wir sind zu weiteren Lieferungen an den Käufer nicht mehr verpflichtet. Lassen vor oder nach Auftragsausführung Wechselproteste oder verspätete Bezahlung anderer Lieferungen auf eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers schließen, so sind wir berechtigt:

a) Vor Lieferung volle Zahlung oder entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Liefervertrag zurückzutreten, ohne dass der Besteller Gegenansprüche geltend machen kann.
b) Nach Lieferung ohne Rücksicht auf früher vereinbarte Zahlungsbedingungen, die in Frage kommenden Rechnungsbeträge mit sofortiger Fälligkeit geltend zu machen.

3. Aktiver Vermarktungsservice

Mit der aktiven Vermarktung von Gütern aus Anlagevermögen bietet „MobiSan“ Käufern und Verkäufern die Möglichkeit, den Verkauf bzw. die Nachfrage gezielt zu bewerben und somit die Wahrscheinlichkeit eines Verkaufs/Ankaufs zu steigern.

a) Bestimmungen für den Verkäufer

Der Verkäufer versichert ausdrücklich, Inhaber der verkauften Ware zu sein und darüber frei verfügen zu können. Er stellt „MobiSan“ in vollem Umfang von etwaigen Ersatzansprüchen des Berechtigten gegen „MobiSan“ frei, die auf einer unberechtigten Veräußerung und eventuell vorhandenen (verdeckten) Schäden der Ware beruhen.

b) Kontrolle der Kaufpreiszahlung bei Transaktions- und Treuhandservices

Sobald die Gutschrift in Höhe des vollständigen Kaufpreises auf dem Konto von „MobiSan“ erfolgt ist, wird der dem Verkäufer zustehende Anteil umgehend angewiesen. Wenn dieser Betrag auf dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben wurde, kann das bereitgestellte Verkaufsgut in den Besitz des Käufers übergehen.

c) Hiervon abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform und sind nur gültig, wenn beide Parteien zugestimmt haben.

4. Lieferfristen, Erfüllungs- bzw. Schadensersatzansprüche

Die angegebenen Liefer- bzw. Bereitstellungsfristen sind – sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderweitig von „MobiSan“ bestätigt – immer unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig. Ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche wegen Nichtlieferbarkeit bzw. wegen eingetretener verspäteter Lieferung, höherer Gewalt und Streik. Betriebsstörungen in eigenen Betrieben oder in dem des Herstellers, Transportschwierigkeiten usw., berechtigen uns, die Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben. Sofern für „MobiSan“ absehbar wird es seinem Kunden die Nicht- bzw. verspätete Lieferbarkeit umgehend anzeigen. In diesem Fall gilt eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen als vereinbart. Nach Ablauf einer diesbezüglich vom Kunden gesetzten Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

5. Versand

Der Versand von Artikeln aus den Produktreihen. Versand und Preise von chemischen Erzeugnissen verstehen sich ab Werk. Sendungen, die bei Ankunft Spuren einer Beschädigung tragen, dürfen nur unter Vorbehalt in Empfang genommen werden. Es ist sofort eine amtliche Feststellung bei dem jeweiligen Frachtführer zu beantragen. Bis dahin muss die Sendung unausgepackt bleiben. Bei Lieferungen durch eigene Lieferfahrzeuge der Handels- und Vertriebspartner vom „MobiSan“, ist der Fahrer zur Schadensfeststellung (Vermerk auf dem Lieferschein) zu veranlassen. Die Absendeart bleibt unserem Ermessen überlassen. Versandvorschriften und Lieferzeiten werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Aufträge können bei Überschreitung der Lieferzeit nicht zurückgezogen werden.

6. Datenschutz

Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten von „MobiSan“ im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben. Ausdrücklich als nicht unbefugt gilt die Übermittlung von Kundendaten an ein von „MobiSan“ zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Abrechnung beauftragtes Unternehmen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei der Übertragung von Daten im Internet für alle Teilnehmer nach derzeitigem Stand der Technik nicht völlig ausgeschlossen werden kann, dass sich Unbefugte während des Übermittlungsvorgangs Zugriff auf die übermittelten Daten verschaffen. „MobiSan“ schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die auf eine Datenfehlübertragung, auf einen Datenverlust oder auf die fehlerhafte Wiedergabe eines Datenbankeintrags nach seiner Eingabe zurückzuführen sind, soweit es sich nicht um Schäden handelt, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von „MobiSan“, dem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

7. Gefahrübergang

Die Gefahr geht bei Abholung, sofern Speditionsversand vereinbart wurde mit Aushändigung an den Spediteur, jedoch spätestens 10 Tage, nachdem dem Kunden die Bereitstellung zur Abholung am Standort „MobiSan“ bzw. am vereinbarten Ort mitgeteilt wurde, auf den Kunden über.

8. Gewährleistung

Mängel sind innerhalb von 10 Tagen nach Bereitstellung, spätestens jedoch vor Abholung zu reklamieren. Im Übrigen sind Mängelansprüche nach meiner Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt; insbesondere sind Schadensersatzansprüche – auch für sog. Mängelschäden – ausgeschlossen. Bei gebrauchten Artikeln gilt: Der Kaufgegenstand wird unter Aus­schluss jeder Gewährleistung verkauft. Bei Fehlen einer zugesicherten Eigen­schaft bleibt ein Anspruch auf Schadener­satz wegen Nichterfüllung unberührt.

9. Haftung

Schadenersatzansprüche gegen „MobiSan“ und/oder meine Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschuldung bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind – soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt ausgeschlossen.

10. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zum Ausgleich sämtlicher bestehender und zukünftiger Forderungen gegen den Kunden mein Eigentum. Meinem Eigentumsvorbehalt gefährdende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter sind mir unverzüglich mitzuteilen. Die Kosten diesbezüglicher Intervention trägt der Kunde. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, Verarbeitung und Einbau nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen berechtigt: Der Eigentumsvorbehalt erlischt nicht durch Verarbeitung oder Einbau als Grundstücksbestandteil. In diesem Fall erwerbe ich Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes meiner Vorbehaltsware zur neuen Sache. Meine Vorbehaltsware darf nur weiterveräußert werden, wenn Forderungen aus Weiterverkäufen nicht vorher an Dritte abgetreten sind. Im Falle des Weiterverkaufs gilt die Forderung meines Kunden gegen den Käufer bereits mit Abschluß des Vertrages zwischen mir und meinem Kunden als an mich abgetreten. Ich ziehe die abgetretene Forderung nicht ein, solange mein Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Er ist verpflichtet, mir auf Anfordern die Drittschuldner zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Ich verpflichte mich, die abgetretenen Forderungen nach meiner Wahl freizugeben, soweit sie meine zu sichernden Forderungen um mehr als 25übersteigen und sie aus voll bezahlten Lieferungen herrühren. Nach Befriedigung meiner Ansprüche geht das Eigentum an meiner Vorbehaltsware auf meinen Kunden über und die abgetretenen Forderungen stehen ihm zu.

11. Gerichtsstand und Erfüllungsort; anwendbares Recht. Sonstiges.

Für sämtliche sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten mit Kaufleuten ist Gerichtsstand Peine. Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Zahlungen ist Peine. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung der Haager Einheitlichen Kaufgesetze ist ausgeschlossen.
Soweit einzelne Bestimmungen unwirksam sein sollten, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen unberührt.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der
Tel.-Nr. 49 (0)5171-41708 zur Verfügung.