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| Impressum Inhaber Gunnar Bantelmann Breite Str. 45 31224, Peine tel.: 05171 - 41708 email: info@mobisan.de |
Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen (Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen) in der Fassung vom 01.04.09 des Portals MobiSan.de, nachstehend nur „MobiSan“ genannt, in D-31124 Peine. 1. Angebote, Vertragsabschluß, Liefergegenstand Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung vom „MobiSan“. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden. Gewichts- und Maßangaben in den Prospekten, Darstellungen und Angeboten vom „MobiSan“ sind als ungefähr zu betrachten. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungs- bzw. Produktdaten sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Für Container und Toilettenwagen gilt: alle angebotenen Container und Toilettenwagen sind Sonderbauten (Material- und Lagercontainer, Sanitäreinrichtungen) und trotz optischer Ähnlichkeit keine ISO-Transport-/See-Container. Demzufolge liegt auch keine GL-Abnahme oder ähnlich vor und die Container sind in der Regel nicht mit einer CSC-Plakette ausgestattet. Der Auftraggeber hat keinerlei Anspruch auf technische oder sonstige Dokumentationen bzw. sonstige Bestätigungen, Statiken oder dergleichen. 2. Preise Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung vom „MobiSan“ genannten Preise. Die am Rechnungstage jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich gesondert berechnet. Alle Preise gelten ab Standort „MobiSan“, Peine, falls nicht schriftlich anders vereinbart bzw. aufgeführt. Die Preise verstehen sich in der Regel in EURO. Meine Rechnungsforderungen sind fällig netto Kasse innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung bzw. Mitteilung der Bereitstellung und der gleichzeitig erfolgten Rechnungsstellung. Die Mitteilung der Bereitstellung erfolgt in der Regel durch Übersendung der Rechnung für die (bereitgestellte) Ware. Bei Überschreitung der 10-Tage-Frist gilt unbeschadet eines vom „MobiSan“ nachzuweisenden höheren Verzugschadens ein Zinssatz in Höhe von 6über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB als vereinbart. a) Vor Lieferung volle Zahlung oder entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Liefervertrag zurückzutreten, ohne dass der Besteller Gegenansprüche geltend machen kann. 3. Aktiver Vermarktungsservice Mit der aktiven Vermarktung von Gütern aus Anlagevermögen bietet „MobiSan“ Käufern und Verkäufern die Möglichkeit, den Verkauf bzw. die Nachfrage gezielt zu bewerben und somit die Wahrscheinlichkeit eines Verkaufs/Ankaufs zu steigern. a) Bestimmungen für den Verkäufer Der Verkäufer versichert ausdrücklich, Inhaber der verkauften Ware zu sein und darüber frei verfügen zu können. Er stellt „MobiSan“ in vollem Umfang von etwaigen Ersatzansprüchen des Berechtigten gegen „MobiSan“ frei, die auf einer unberechtigten Veräußerung und eventuell vorhandenen (verdeckten) Schäden der Ware beruhen. b) Kontrolle der Kaufpreiszahlung bei Transaktions- und Treuhandservices Sobald die Gutschrift in Höhe des vollständigen Kaufpreises auf dem Konto von „MobiSan“ erfolgt ist, wird der dem Verkäufer zustehende Anteil umgehend angewiesen. Wenn dieser Betrag auf dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben wurde, kann das bereitgestellte Verkaufsgut in den Besitz des Käufers übergehen. c) Hiervon abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform und sind nur gültig, wenn beide Parteien zugestimmt haben. 4. Lieferfristen, Erfüllungs- bzw. Schadensersatzansprüche Die angegebenen Liefer- bzw. Bereitstellungsfristen sind – sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderweitig von „MobiSan“ bestätigt – immer unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig. Ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche wegen Nichtlieferbarkeit bzw. wegen eingetretener verspäteter Lieferung, höherer Gewalt und Streik. Betriebsstörungen in eigenen Betrieben oder in dem des Herstellers, Transportschwierigkeiten usw., berechtigen uns, die Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben. Sofern für „MobiSan“ absehbar wird es seinem Kunden die Nicht- bzw. verspätete Lieferbarkeit umgehend anzeigen. In diesem Fall gilt eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen als vereinbart. Nach Ablauf einer diesbezüglich vom Kunden gesetzten Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. 5. Versand Der Versand von Artikeln aus den Produktreihen. Versand und Preise von chemischen Erzeugnissen verstehen sich ab Werk. Sendungen, die bei Ankunft Spuren einer Beschädigung tragen, dürfen nur unter Vorbehalt in Empfang genommen werden. Es ist sofort eine amtliche Feststellung bei dem jeweiligen Frachtführer zu beantragen. Bis dahin muss die Sendung unausgepackt bleiben. Bei Lieferungen durch eigene Lieferfahrzeuge der Handels- und Vertriebspartner vom „MobiSan“, ist der Fahrer zur Schadensfeststellung (Vermerk auf dem Lieferschein) zu veranlassen. Die Absendeart bleibt unserem Ermessen überlassen. Versandvorschriften und Lieferzeiten werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Aufträge können bei Überschreitung der Lieferzeit nicht zurückgezogen werden. 6. Datenschutz Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten von „MobiSan“ im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben. Ausdrücklich als nicht unbefugt gilt die Übermittlung von Kundendaten an ein von „MobiSan“ zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Abrechnung beauftragtes Unternehmen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei der Übertragung von Daten im Internet für alle Teilnehmer nach derzeitigem Stand der Technik nicht völlig ausgeschlossen werden kann, dass sich Unbefugte während des Übermittlungsvorgangs Zugriff auf die übermittelten Daten verschaffen. „MobiSan“ schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die auf eine Datenfehlübertragung, auf einen Datenverlust oder auf die fehlerhafte Wiedergabe eines Datenbankeintrags nach seiner Eingabe zurückzuführen sind, soweit es sich nicht um Schäden handelt, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von „MobiSan“, dem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 7. Gefahrübergang Die Gefahr geht bei Abholung, sofern Speditionsversand vereinbart wurde mit Aushändigung an den Spediteur, jedoch spätestens 10 Tage, nachdem dem Kunden die Bereitstellung zur Abholung am Standort „MobiSan“ bzw. am vereinbarten Ort mitgeteilt wurde, auf den Kunden über. 8. Gewährleistung Mängel sind innerhalb von 10 Tagen nach Bereitstellung, spätestens jedoch vor Abholung zu reklamieren. Im Übrigen sind Mängelansprüche nach meiner Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt; insbesondere sind Schadensersatzansprüche – auch für sog. Mängelschäden – ausgeschlossen. Bei gebrauchten Artikeln gilt: Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeder Gewährleistung verkauft. Bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft bleibt ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung unberührt. 9. Haftung Schadenersatzansprüche gegen „MobiSan“ und/oder meine Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschuldung bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind – soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt ausgeschlossen. 10. Eigentumsvorbehalt Die Ware bleibt bis zum Ausgleich sämtlicher bestehender und zukünftiger Forderungen gegen den Kunden mein Eigentum. Meinem Eigentumsvorbehalt gefährdende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter sind mir unverzüglich mitzuteilen. Die Kosten diesbezüglicher Intervention trägt der Kunde. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, Verarbeitung und Einbau nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen berechtigt: Der Eigentumsvorbehalt erlischt nicht durch Verarbeitung oder Einbau als Grundstücksbestandteil. In diesem Fall erwerbe ich Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes meiner Vorbehaltsware zur neuen Sache. Meine Vorbehaltsware darf nur weiterveräußert werden, wenn Forderungen aus Weiterverkäufen nicht vorher an Dritte abgetreten sind. Im Falle des Weiterverkaufs gilt die Forderung meines Kunden gegen den Käufer bereits mit Abschluß des Vertrages zwischen mir und meinem Kunden als an mich abgetreten. Ich ziehe die abgetretene Forderung nicht ein, solange mein Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Er ist verpflichtet, mir auf Anfordern die Drittschuldner zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Ich verpflichte mich, die abgetretenen Forderungen nach meiner Wahl freizugeben, soweit sie meine zu sichernden Forderungen um mehr als 25übersteigen und sie aus voll bezahlten Lieferungen herrühren. Nach Befriedigung meiner Ansprüche geht das Eigentum an meiner Vorbehaltsware auf meinen Kunden über und die abgetretenen Forderungen stehen ihm zu. 11. Gerichtsstand und Erfüllungsort; anwendbares Recht. Sonstiges. Für sämtliche sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten mit Kaufleuten ist Gerichtsstand Peine. Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Zahlungen ist Peine. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung der Haager Einheitlichen Kaufgesetze ist ausgeschlossen. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der |